Sie möchten ein Unternehmen in Leisnig gründen oder ansiedeln?

 

Wir sind Ihnen gern behilflich!

 

Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben will, muss dieses anmelden. Die Regelungen dazu finden sich in § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Aufnahme einer neuen gewerblichen Tätigkeit als Einzelperson oder als StartUp-Unternehmen, die Übernahme eines bestehenden Gewerbebetriebes oder eine Gewerbeummeldung handelt. Ebenso sind die Eröffnung einer Zweigstelle als auch die Änderung des Geschäftszweckes anzeigepflichtig.

 

Für die Neuanmeldung eines Gewerbes füllen Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reichen dieses bei Ihrem Ordnungsamt der Stadt Leisnig ein.

Je nachdem, um welches Gewerbe es sich bei Ihnen handelt, müssen Sie weitere Zusatzformulare mit einreichen. Dies kann z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sein. Für einige Gewerbe sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich, wofür wiederum zusätzliche Anträge notwendig sind.

Doch mit der Gewerbeanmeldung ist es ja nicht getan. Eine Unternehmensgründung zieht sich über weite Bereiche. So muss z.B. auch eine geeignete Gewerbeimmobilie gefunden werden. Dafür wiederum ist der Standort natürlich entscheidend. Ist dieser dann gefunden, ergeben sich automatisch Fragen an Strom, Wasser oder Entsorger.

Gut, der Standort ist gefunden, die Versorgung ist sichergestellt, doch wie soll die ganze Arbeit allein geschafft werden. Hierfür sind gute Mitarbeiter und Kontakte zur eigenen Branche, aber auch zu anderen Unternehmen sehr hilfreich. 

 

Nachstehend finden Sie eine Übersicht hilfreicher Links mit Ansprechpartnern, Formularsammlungen und weitergehenden Informationen zu all diesen Themen.

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