Ein Leisniger ist wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt zu 18 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden.
Quelle: https://leisnig-online.de/artikel/300275427#v-957707